alpflo
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Bericht erstellen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, zu denen alpflo einen Liegenschaftsbericht bereitstellt. Mit der Bestellung eines Berichts stimmen Sie diesen Bedingungen zu. Sie sagen klar, was ein Bericht ist — und ebenso klar, was er nicht ist.

Zuletzt aktualisiert 2026-08-04

alpflo (der «Dienst») stellt Schweizer Liegenschaftsberichte zur Sorgfaltsprüfung bereit. Der Dienst wird betrieben von:

Nariman Maddah
Tödistrasse 56
8810 Horgen, CH
info@alpflo.ch

alpflo ist für jeden von Ihnen bestellten Bericht der Vertragspartner (merchant of record): Sie schliessen den Vertrag direkt mit dem Anbieter, nicht mit einem Wiederverkäufer.

Ein Liegenschaftsbericht ist ein einmaliger digitaler Report. Aus einer von Ihnen angegebenen Schweizer Adresse löst alpflo die Parzelle auf und stellt Fakten aus öffentlichen Schweizer Registern und offenen Geodaten zusammen — Gebäudedaten, Zonierung, ÖREB-Beschränkungen sowie modellierten Kontext wie ÖV-Güteklasse und Solarpotenzial — mit Herkunftsnachweis zu jeder Quelle.

Jedes Datenfeld trägt genau einen von vier Ehrlichkeitszuständen: Im Register (in einem Primärregister bestätigt), Nichts erfasst (das Register wurde abgefragt und enthielt nichts für diese Parzelle), Modelliert (aus einer Berechnung, API oder einem Modell abgeleitet — real, aber nicht registerdirekt) oder Nicht auflösbar (ein Sonderfall, den alpflo nicht abschliessen konnte). Diese Zustände sind das Produkt. Sie werden ausgewiesen, damit Sie jedes Feld selbst beurteilen können.

Einzelne Quellregister sind zeitweise geschlossen — das eidgenössische Wohnungsregister etwa ist sonntags und ausserhalb der Betriebszeiten nicht abfragbar. Ist eine Angabe deshalb nicht abrufbar, wird sie als Nicht auflösbar mit dem Grund ausgewiesen und niemals als Nichts erfasst: dass eine Angabe nicht abgerufen werden konnte, heisst nicht, dass sie nicht existiert. Betrifft das die wohnungsbezogenen Angaben eines Mehrfamilienhauses, wird Ihnen dies vor dem Kauf angezeigt, und Sie entscheiden, ob Sie den Bericht ohne diese Angaben erstellen lassen oder später wiederkommen. Alle übrigen Teile des Berichts sind davon nicht betroffen.

alpflo gibt wieder, was der öffentliche Datenbestand sagt. Schweizer Register — einschliesslich des Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) — können Einträge enthalten, die unvollständig, veraltet oder von der physischen Realität abweichend sind. Ein mit «Im Register» markierter Wert bedeutet, dass das Register ihn führt, nicht dass er korrekt ist. Sie dürfen kein Feld als gesicherte Wahrheit behandeln. Für jede verbindliche Entscheidung prüfen Sie an der massgeblichen Quelle.

Ein Bericht ist ein Informationsprodukt. Er ist keine Rechtsberatung, keine Liegenschaftsbewertung oder Preisschätzung und keine Entscheidung darüber, was auf einer Parzelle gebaut werden darf. Nichts in einem Bericht begründet ein Anwalts-, Vermessungs-, Schätzungs- oder Beratungsverhältnis. Zonierungs- und ÖREB-Inhalte beschreiben den öffentlichen Datenbestand; nur die zuständige Behörde kann entscheiden, was ein konkretes Vorhaben darf. Nutzen Sie einen Bericht zur Orientierung und bestätigen Sie ihn danach beim zuständigen Register, bei der Behörde oder bei einer Fachperson, bevor Sie handeln.

Ein Bericht schliesst die folgenden Themen bewusst dauerhaft aus. Ihr Fehlen ist eine bewusste Umfangsentscheidung, kein Versehen:

  • Naturgefahren — Hochwasser, Rutschung, Steinschlag und Lawinen werden nicht beurteilt. Konsultieren Sie dafür die offiziellen eidgenössischen und kantonalen Naturgefahrenkarten.
  • Liegenschaftsbewertung — keine Preis-, Marktwert-, Miet- oder Renditeschätzung.
  • Denkmal- / ISOS-Status — Schutz- und Inventarklassierungen werden nicht beurteilt.

Ein Bericht deckt die Themen ab, die alpflo für die betreffende Parzelle ausdrücklich prüft. Die Abdeckung variiert je nach Kanton und danach, was das jeweilige Register veröffentlicht.

Der Preis eines Berichts wird vor der Bestellung angezeigt und ist in Schweizer Franken (CHF) zahlbar. Die Zahlung wird durch Stripe abgewickelt; wie Ihre Zahlungsdaten behandelt werden, steht in der Datenschutzerklärung. Ein Bericht wird elektronisch geliefert — am Bildschirm und als herunterladbares PDF — unmittelbar nach seiner Erstellung. Ein gekaufter Bericht bleibt über seinen Bestätigungslink 30 Tage lang direkt abrufbar; danach ist eine erneute Erstellung für dieselbe Liegenschaft eine neue Bestellung zum regulären Preis.

Ein Bericht ist ein digitales, elektronisch geliefertes Gut. Er wird auf Anforderung erstellt — sobald Sie die Adresse übermitteln — und Ihnen unmittelbar nach Abschluss der Zahlung zur Verfügung gestellt. Mit dem Abschluss Ihrer Bestellung verlangen Sie ausdrücklich die sofortige Lieferung und anerkennen, dass Sie damit Ihr gesetzliches Widerrufsrecht nach Schweizer Recht (OR Art. 40a–40f) verlieren. Der Bericht ist nach Lieferung nicht erstattungsfähig, ausser wenn die Erstellung vollständig fehlschlägt; in diesem Fall haben Sie Anspruch auf volle Rückerstattung. Die Rückerstattungsrichtlinie unter Rückerstattung ist Bestandteil dieser Bedingungen.

Sie dürfen einen Bericht für Ihre eigene Sorgfaltsprüfung an einer Liegenschaft verwenden, an der Sie ein berechtigtes Interesse haben. Sie dürfen Berichte oder die zugrunde liegenden Daten nicht weiterverkaufen, weiterverbreiten, scrapen oder in Massen extrahieren und den Dienst nicht in einer Weise nutzen, die gegen die Bedingungen der unten aufgeführten vorgelagerten Datenanbieter verstösst. In einem Bericht angezeigte Quellenangaben sind beizubehalten.

In einem Bericht verwendete Datenquellen und ihre Lizenzbedingungen
QuelleDatenLizenz
swisstopo / GeoAdminGeodaten, KartenOGD — open.swiss (freie Weiterverwendung mit Quellenangabe)
Bundesamt für Statistik (BFS)GWR — Gebäude- und Wohnungsregister, bezogen über MADD eCH-0206 (M2M, nicht authentifizierte Stufe), mit der öffentlichen GeoAdmin-Ebene als FallbackOGD — freie Weiterverwendung mit Quellenangabe (© BFS; über den Fallback GWR public layer, Stufe A, © swisstopo); Registerdaten nicht für Weiterverkauf oder Massenextraktion bestimmt. Siehe bfs.admin.ch
ÖREB-KatasterÖffentlich-rechtliche EigentumsbeschränkungenKantonale Bedingungen variieren; siehe den jeweiligen kantonalen Kataster
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)ÖV-Güteklasse (Erschliessungsqualität des öffentlichen Verkehrs)OGD — open.swiss
opentransportdata.swiss (DIDOK)Standorte von Haltestellen und Bahnhöfen, für die modellierten GehzeitenOGD — open.swiss (freie Weiterverwendung mit Quellenangabe)
Bundesamt für Energie (BFE/SFOE)Solarpotenzial-ModellOGD — open.swiss
Bundesamt für Energie (BFE) — GrundwasserwärmenutzungspotenzialModelliertes Wärmenutzungspotenzial der Grundwasserleiter: Tiefe, gesättigte Mächtigkeit und Wärmepotenzial je m²OGD — open.swiss; ein modellierter Grundwasserleiter ist keine Bewilligung — über die Nutzung von Grundwasser entscheidet der Kanton
Bundesamt für Energie (BFE) — «Kann ich bohren?»Zulässigkeit von Erdwärmesonden: harmonisierte Einstufung der kantonalen Bohrkarten, kantonal föderiert durch das BFEKantonale Bedingungen variieren; die Einstufung stammt aus der jeweiligen kantonalen Karte — massgebend ist die kantonale Fachstelle
OpenStreetMap-MitwirkendeStandorte von Schulen, Läden und Apotheken, für die modellierten GehzeitenODbL 1.0 — openstreetmap.org/copyright (Namensnennung und Share-alike; die Share-alike-Pflicht gilt für abgeleitete Datenbanken)
GEAK- / CECB-Register (kantonal)Gebäudeenergieausweis, soweit der Kanton ihn öffentlich publiziertKantonale Bedingungen variieren; siehe das jeweilige kantonale Register
Bundesamt für Statistik (BFS)Gemeindestatistik — Leerwohnungsziffer und BevölkerungsdichteOGD — open.swiss
Kantonale SteuerverwaltungenKommunaler Steuerfuss je GemeindeKantonale Bedingungen variieren; meist keine ausdrückliche Lizenz — Quellenangabe beibehalten

Soweit eine Datenquelle Einschränkungen auferlegt, gelten diese für Ihre Nutzung des Berichts. Ein Bericht gewährt Ihnen keine Lizenz zur Weiterverwendung zugrunde liegender Registerdaten über Ihre eigene Sorgfaltsprüfung hinaus.

Der Anbieter gibt keine Gewährleistung über das in diesen Bedingungen ausdrücklich Genannte hinaus. Soweit das zwingende Schweizer Recht es zulässt, ist die Haftung des Anbieters auf den für den betreffenden Bericht bezahlten Preis beschränkt. Der Anbieter haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden aus dem Vertrauen auf einen Bericht — einschliesslich Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Liegenschaftstransaktion.

Nichts in diesen Bedingungen schliesst eine Haftung aus oder beschränkt sie, die nach zwingendem Schweizer Recht nicht ausgeschlossen werden kann, einschliesslich der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Diese Bedingungen unterstehen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Schweizer Wohnsitz des Anbieters, vorbehältlich eines allfälligen zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Gerichtsstands zu Ihren Gunsten.

Der Anbieter kann diese Bedingungen aktualisieren; für Ihre Bestellung gilt die bei der Bestellung in Kraft stehende Fassung. Fragen zu diesen Bedingungen können an info@alpflo.ch gerichtet werden.

Diese Bedingungen sind in englischer Sprache verfasst, die die massgebliche Sprache ist. Eine deutsche oder französische Übersetzung kann zur Erleichterung bereitgestellt werden; bei Widersprüchen geht die englische Fassung vor. Es gilt die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung veröffentlichte Fassung.