Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von alpflo. Sie sind bewusst kurz: Was ein Auftrag im Einzelnen umfasst, steht in der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Zuletzt aktualisiert
1 · Anbieter und Geltungsbereich
alpflo (der «Anbieter») erbringt Prüf- und Berichtsleistungen zu Schweizer Liegenschaften und Bauvorhaben — namentlich die Planprüfung, die Flächenprüfung, den Objektbericht und verwandte Leistungen, die im Einzelfall vereinbart werden. Diese Bedingungen gelten für jede dieser Leistungen und für alle künftigen, die der Anbieter unter dieser Marke anbietet, soweit die Auftragsbestätigung nichts anderes sagt. Anbieter ist:
Nariman MaddahTödistrasse 56
8810 Horgen, CH
info@alpflo.ch
Mit der Annahme einer Auftragsbestätigung stimmen Sie diesen Bedingungen zu. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberschaft gelten nur, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkennt.
2 · Was Sie erhalten
Der Anbieter liefert drei Arbeitsergebnisse; welches Ihr Auftrag umfasst, steht in der Auftragsbestätigung.
Planprüfung. Sie prüft die Pläne und Gesuchsunterlagen eines Bauvorhabens gegen die massgebenden Vorschriften und hält je Vorschrift fest, was sie verlangt und was das Gesuch angibt. Jede Prüfung endet in einem von vier Ergebnissen: eingehalten, nicht eingehalten, mit Vorbehalt oder nicht massgebend. Ein mit «~» gekennzeichneter Wert ist von alpflo aus einem Modell oder aus Geodaten abgeleitet und nicht aus der Primärquelle abgelesen; prüfen Sie ihn an der Quelle.
Flächenprüfung. Sie prüft die Flächen, die sich aus Ihren Grundrissen ergeben, gegen die massgebenden Flächenvorschriften. Sie endet in denselben vier Ergebnissen (eingehalten, nicht eingehalten, mit Vorbehalt, nicht massgebend), und für «~» gilt dieselbe Regel: abgeleitet, nicht abgelesen. Eine Vermessung vor Ort gehört nicht dazu.
Objektbericht. Er stellt die Registerangaben zu einer Liegenschaft in einem Dokument zusammen, je Angabe mit Quelle und Stand. Die vier Zustände: Jede Angabe trägt einen von vier Zuständen, die der Bericht selbst in seiner Legende erklärt. Er gibt wieder, was das Register führt, nicht dass es stimmt.
3 · Auftrag, Lieferung und Abnahme
Jeder Auftrag wird einzeln vereinbart. Sie schildern Ihr Anliegen per E-Mail; der Anbieter bestätigt Gegenstand, Umfang, Honorar und Liefertermin schriftlich per E-Mail (die «Auftragsbestätigung»). Der Auftrag kommt mit Ihrer Annahme per E-Mail zustande. Was die Auftragsbestätigung nicht nennt, gehört nicht zum Auftrag.
Das Arbeitsergebnis wird als PDF an die in der Auftragsbestätigung genannte E-Mail-Adresse geliefert. Der Liefertermin setzt voraus, dass die nötigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig vorliegen; der Anbieter darf sich auf die Richtigkeit der gelieferten Unterlagen verlassen.
Weicht ein Arbeitsergebnis vom bestätigten Umfang ab, melden Sie dies innert 10 Tagen nach der Lieferung per E-Mail; der Anbieter berichtigt es ohne zusätzliches Honorar. Ohne Meldung innert dieser Frist gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.
4 · Was ein Arbeitsergebnis ist — und was nicht
Ein Arbeitsergebnis stellt Angaben aus öffentlichen Schweizer Registern, offenen Geodaten und den von Ihnen gelieferten Unterlagen zusammen und sagt zu jeder Angabe, woher sie stammt und wie weit sie trägt. Es gibt wieder, was der öffentliche Datenbestand sagt: Register können unvollständig, veraltet oder von der Realität abweichend sein. Eine Angabe aus einem Register bedeutet, dass das Register sie führt, nicht dass sie korrekt ist. Für jede verbindliche Entscheidung prüfen Sie an der massgeblichen Quelle.
Ein Arbeitsergebnis ist Information. Es ist keine Rechtsberatung, keine Liegenschaftsbewertung oder Preisschätzung und kein Entscheid darüber, was auf einer Parzelle gebaut werden darf — das entscheidet allein die zuständige Behörde. Der Anbieter schuldet sorgfältige Arbeit, nicht einen bestimmten Ausgang, etwa die Erteilung einer Bewilligung.
Naturgefahren, Liegenschaftsbewertung sowie Denkmal- und ISOS-Status sind bewusst nicht Gegenstand eines Arbeitsergebnisses. Welche Register und Quellen ein Auftrag abdeckt, hängt vom Kanton und davon ab, was die jeweilige Stelle veröffentlicht. Eine Vermessung oder Messung vor Ort ist nicht Gegenstand eines Arbeitsergebnisses.
5 · Nutzung, Datenquellen und Rechte
Sie dürfen ein Arbeitsergebnis für die Liegenschaft oder das Vorhaben verwenden, für die es erstellt wurde, auch gegenüber Ihrer eigenen Auftraggeberschaft. Sie dürfen Arbeitsergebnisse oder die zugrunde liegenden Daten nicht weiterverkaufen, weiterverbreiten, scrapen oder in Massen extrahieren. Die in einem Arbeitsergebnis angezeigten Quellenangaben sind beizubehalten.
Die Daten stammen aus amtlichen und offenen Quellen — unter anderem swisstopo/GeoAdmin, dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) des Bundesamts für Statistik, den kantonalen ÖREB-Katastern, dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), dem Bundesamt für Energie (BFE/SFOE), kantonalen Registern wie dem GEAK sowie OpenStreetMap (ODbL). Die Nutzungsbedingungen dieser Quellen gelten für Ihre Weiterverwendung; ein Arbeitsergebnis gewährt keine Lizenz an Registerdaten über den Auftrag hinaus.
Aufbau, Darstellung und Methodik der Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Anbieters. Der Anbieter darf allgemeine Erkenntnisse aus Aufträgen zur Weiterentwicklung seines Angebots nutzen.
6 · Honorar und Rechnung
Das Honorar ist ein fester Betrag je Auftrag und wird in der Auftragsbestätigung genannt. Es wird nach der Lieferung in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung zahlbar. Über die Website wird nichts verkauft.
Ziehen Sie einen angenommenen Auftrag vor der Lieferung zurück, wird der bis dahin geleistete Aufwand abgerechnet, höchstens bis zum vereinbarten Honorar. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
7 · Haftung
Der Anbieter gibt keine Gewährleistung über das in diesen Bedingungen und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich Genannte hinaus. Er haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden aus dem Vertrauen auf ein Arbeitsergebnis — einschliesslich Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben oder einer Liegenschaftstransaktion — und nicht für Fehler, die auf unvollständigen oder unrichtigen Unterlagen oder Registereinträgen beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters aus einem Auftrag oder im Zusammenhang damit auf das für den betreffenden Auftrag bezahlte Honorar beschränkt. Zwingende Haftung nach Schweizer Recht, einschliesslich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, bleibt vorbehalten.
8 · Recht, Sprache und Änderungen
Diese Bedingungen und jeder Auftrag unterstehen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Schweizer Wohnsitz des Anbieters, vorbehältlich eines zwingenden Gerichtsstands zu Ihren Gunsten.
Der Anbieter kann diese Bedingungen aktualisieren; für einen Auftrag gilt die bei seiner Bestätigung veröffentlichte Fassung. Diese Bedingungen sind in deutscher Sprache verfasst, die die massgebliche Sprache ist; bei Widersprüchen mit einer französischen oder englischen Übersetzung geht die deutsche Fassung vor. Fragen zu diesen Bedingungen: info@alpflo.ch.