Belastete Standorte & Altlasten vor dem Kauf prüfen
Ein Eintrag im Kataster der belasteten Standorte bedeutet nicht automatisch Gefahr — aber er verdient eine Abklärung. Diese Seite erklärt Ihnen, was «belastet» von «sanierungsbedürftig» unterscheidet, wo Sie den Eintrag einer Parzelle finden und was er für einen Kauf bedeutet. Sachlich, ohne Alarm.
Diese Seite erklärt öffentlich zugängliche Register und ist keine Steuer-, Rechts-, Bau- oder Finanzberatung. Ziehen Sie für rechtliche oder steuerliche Fragen eine Fachperson bei.
Ein Eintrag entscheidet nicht über Wohnlichkeit, aber über mögliche Pflichten und Kosten bei Umbau oder Umnutzung. Wer das vor dem Kauf kennt, kann ruhig planen statt später überrascht zu werden.
Ein belasteter Standort ist ein Ort, dessen Boden mit Abfällen belastet ist — etwa eine ehemalige Deponie, ein früherer Gewerbestandort oder ein Unfallort. «Belastet» heisst nicht automatisch «gefährlich»: Der Kataster der belasteten Standorte (KbS) unterscheidet ausdrücklich zwischen belastet und sanierungsbedürftig.
Quelle: Kataster der belasteten Standorte (BAFU) · Glossar: Belastete Standorte
Jeder Kanton führt den Kataster der belasteten Standorte. Die Einträge sind über das Kartenportal geo.admin.ch und die kantonalen GIS-Portale öffentlich einsehbar; als ÖREB-Thema erscheinen sie auch im ÖREB-Kataster einer betroffenen Parzelle.
Der Kataster klassiert Standorte nach Handlungsbedarf: kein Handlungsbedarf, überwachungsbedürftig oder sanierungsbedürftig. Nur die letzte Kategorie gilt rechtlich als Altlast. Für die meisten belasteten Standorte sind bei unveränderter Nutzung keine Massnahmen nötig.
Ein Eintrag ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Abklärung: Wer ein belastetes Grundstück umnutzt oder überbaut, kann untersuchungs- oder kostenpflichtig werden. Klären Sie vor dem Kauf mit der kantonalen Altlasten-Fachstelle ab, welche Klassierung gilt und ob bei Ihrem Vorhaben Massnahmen anfallen.
Quelle: Altlasten, Kanton Zürich (zh.ch)
Jede Angabe in einem alpflo-Bericht trägt genau einen dieser Zustände — so sehen Sie sofort, was belegt ist und was nicht.
In einem amtlichen Schweizer Register bestätigt. Direkte Quelle.
Register abgefragt; nichts auf dieser Parzelle. Das Fehlen ist dokumentiert.
Aus einem Modell oder einer API abgeleitet: real, aber nicht direkt aus dem Register. Bitte prüfen.
Auf einen Sonderfall gestossen. Ehrlich über die Grenze, nie stillschweigend verworfen.
Ist ein belasteter Standort dasselbe wie eine Altlast?
Nein. «Belastet» bezeichnet einen Boden mit Abfällen; eine «Altlast» ist ein belasteter Standort, der nachweislich schädliche Einwirkungen verursacht und deshalb sanierungsbedürftig ist. Die meisten belasteten Standorte sind keine Altlasten.
Wo finde ich heraus, ob ein Grundstück belastet ist?
Im kantonalen Kataster der belasteten Standorte, öffentlich einsehbar über geo.admin.ch und die kantonalen GIS-Portale. Als ÖREB-Thema erscheint der Eintrag auch im ÖREB-Auszug der Parzelle.
Muss ich einen belasteten Standort sanieren?
Nicht zwingend. Eine Sanierungspflicht besteht nur, wenn der Standort als sanierungsbedürftig klassiert ist. Bei unveränderter Nutzung sind für viele Einträge keine Massnahmen nötig — ein Umbau oder eine Umnutzung kann dies jedoch ändern.
Wer trägt die Untersuchungskosten?
Das richtet sich nach dem Verursacherprinzip und der kantonalen Praxis. Klären Sie die Kostenfrage vor dem Kauf mit der kantonalen Altlasten-Fachstelle — ein Eintrag kann Untersuchungs- oder Sanierungskosten auslösen.
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Prüfen Sie zuerst den öffentlichen Musterbericht — ein vollständiger alpflo-Bericht mit allen vier Zuständen, ohne Anmeldung. Danach erstellen Sie in der App Ihren eigenen Bericht zu einer Schweizer Adresse.
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