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Schweizer Liegenschaftsprüfung · quellengeprüft

Rückerstattungsrichtlinie

Ein Liegenschaftsbericht ist ein digitales, elektronisch geliefertes Gut. Diese Richtlinie sagt, wann ein Bericht erstattungsfähig ist und wie man dies beantragt.

Zuletzt aktualisiert 2026-07-17

Ein Bericht wird auf Anforderung erstellt und elektronisch geliefert — am Bildschirm und als herunterladbares PDF — sobald er bereit ist. Da es sich um ein bei Lieferung konsumiertes digitales Gut handelt, ist ein Bericht nach Lieferung nicht erstattungsfähig, ausser im unten genannten Fall. Mit der Bestellung verlangen Sie, dass der Bericht sofort bereitgestellt wird.

Wenn Sie belastet werden, der Bericht aber nicht erstellt und an Sie geliefert werden kann, haben Sie Anspruch auf volle Rückerstattung dieser Belastung. «Erstellungsfehler» bedeutet zum Beispiel, dass die Pipeline den Bericht nicht abschliessen konnte oder dass nach der Zahlung kein Bericht oder PDF für Sie bereitgestellt wurde.

Ein Bericht, der für einige Felder ehrlich zu einem Ergebnis «Nicht auflösbar» gelangt — oder für ein Thema «Nichts erfasst» ausweist — ist kein Erstellungsfehler: das ist das Produkt, das wie beabsichtigt funktioniert. alpflo gibt wieder, was der öffentliche Datenbestand sagt, auch dort, wo der Bestand schweigt oder ein Sonderfall erreicht wird. Ein korrekt gelieferter Bericht, mit dem Sie schlicht unzufrieden sind, ist allein auf dieser Grundlage nicht erstattungsfähig.

Wenn Sie für denselben Bericht mehr als einmal oder irrtümlich belastet werden, wird die doppelte oder fehlerhafte Belastung vollständig zurückerstattet.

Kontaktieren Sie den Anbieter unter info@alpflo.ch unter Angabe Ihrer Zahlungsreferenz oder Quittung, innerhalb von 30 Tagen nach der Belastung. Genehmigte Rückerstattungen werden über Stripe auf Ihr ursprüngliches Zahlungsmittel zurückgeführt; wie lange es dauert, bis sie auf Ihrer Abrechnung erscheinen, hängt von Ihrer Bank oder Ihrem Kartenherausgeber ab.

Diese Richtlinie beschränkt keine zwingenden Rechte, die Ihnen nach anwendbarem Konsumentenschutzrecht zustehen. Wo solche Rechte gelten und nicht wegbedungen werden können, gehen sie dieser Richtlinie vor.