alpflo
Schweizer Liegenschaftsprüfung · quellengeprüft
Rechner · Ausnützungsziffer & Bebaubarkeit

Ausnützungsziffer berechnen

Mit AZ, GFZ, BMZ oder ÜZ und der Fläche Ihres Grundstücks berechnen Sie sofort, wie viel Geschossfläche, Baumasse oder überbaute Fläche zulässig ist — und wie viel Reserve nach Abzug einer bestehenden Baute bleibt.

Dieser Rechner verwendet ausschliesslich die von Ihnen eingegebenen Werte und ist keine Steuer-, Rechts-, Bau- oder Finanzberatung. Ziehen Sie für ein konkretes Bauvorhaben die kommunale Baubehörde oder eine Fachperson bei.

Rechner

Wählen Sie den Index Ihrer Gemeinde, tragen Sie dessen Wert und die Grundstücksfläche ein — das Ergebnis erscheint sofort, direkt in Ihrem Browser.

  1. 1.Wählen Sie den Index, den Ihre Gemeinde verwendet: AZ, GFZ, BMZ oder ÜZ.
  2. 2.Lesen Sie den Indexwert im ÖREB-Kataster (Thema Nutzungsplanung) oder in der Bau- und Zonenordnung (BNO) Ihrer Gemeinde ab.
  3. 3.Tragen Sie die Grundstücksfläche in Quadratmetern ein — optional auch eine bestehende Geschossfläche, Baumasse oder überbaute Fläche.
  4. 4.Der Rechner zeigt die zulässige Fläche oder Baumasse sowie die verbleibende Reserve sofort in Ihrem Browser an.
Zulässig
Verbleibende Reserve

Tragen Sie Indexwert und Grundstücksfläche ein, um das Ergebnis zu sehen.

Ein negativer Wert bedeutet nicht automatisch eine Überschreitung — Ausnützungstransfer, ältere Bewilligungen oder eine andere Messweise können den Unterschied erklären. Für eine verbindliche Einschätzung ist die kommunale Baubehörde zuständig.

Dieses Ergebnis basiert ausschliesslich auf den Werten, die Sie oben eingeben. alpflo trifft keine Aussage über eine bestimmte Parzelle — für den geltenden Indexwert Ihrer Gemeinde lesen Sie den ÖREB-Kataster oder die kommunale Bau- und Zonenordnung (BNO).

Warum Sie die Ausnützung selbst nachrechnen können

Die Formel hinter jedem Index ist einfache Arithmetik: Indexwert mal Grundstücksfläche. Sie müssen nur wissen, welcher Index in Ihrer Gemeinde gilt und wie hoch er ist — beides finden Sie im ÖREB-Kataster oder in der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BNO).

AZ und GFZ — die Ausnützungs- bzw. Geschossflächenziffer

Die Ausnützungsziffer (AZ) und die Geschossflächenziffer (GFZ) setzen die anrechenbare Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche: zulässige Geschossfläche = Indexwert × Grundstücksfläche. Je nach Kanton wird derselbe Sachverhalt AZ oder GFZ genannt; die harmonisierten Baubegriffe (IVHB) fassen beide unter derselben Nutzungsziffer zusammen.

Im Register

Quelle: Raumentwicklung ARE (are.admin.ch) · Glossar: Ausnützungsziffer

BMZ — die Baumassenziffer

Die Baumassenziffer (BMZ) setzt das zulässige Bauvolumen in Kubikmetern ins Verhältnis zur Grundstücksfläche: zulässige Baumasse = BMZ × Grundstücksfläche. Sie wird vor allem in Kantonen der Westschweiz und in einzelnen Zonen verwendet, in denen das Volumen und nicht die Fläche massgebend ist.

Im Register

Quelle: Raumentwicklung ARE (are.admin.ch)

ÜZ — die Überbauungsziffer

Die Überbauungsziffer (ÜZ, auch Bebauungsziffer) begrenzt die überbaute Fläche — den Fussabdruck des Gebäudes, nicht die Geschossfläche: zulässige überbaute Fläche = ÜZ × Grundstücksfläche. Sie regelt vor allem den unbebauten Grün- und Umgebungsflächenanteil einer Parzelle.

Im Register

Quelle: Bau- und Zonenordnung, Kanton Zürich (zh.ch)

Wo Sie den Indexwert Ihrer Parzelle finden

Der geltende Index und sein Wert stehen in der Nutzungsplanung — im ÖREB-Kataster online abrufbar sowie in der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BNO) der Gemeinde. alpflo berechnet aus dem Wert, den Sie dort ablesen und hier eintragen; wir behaupten nichts über eine bestimmte Parzelle.

Nichts erfasst

Quelle: ÖREB-Kataster (cadastre.ch) · Glossar: ÖREB

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Die vier Ehrlichkeitszustände

In einem alpflo-Bericht trägt jede Angabe genau einen dieser vier Zustände; dieser Rechner selbst verwendet nur Ihre eigenen Eingaben (siehe Hinweis oben) — die Zustände zeigen, was Sie in einem echten Bericht erwartet.

Im Register

In einem amtlichen Schweizer Register bestätigt. Direkte Quelle.

Nichts erfasst

Register abgefragt; nichts auf dieser Parzelle. Das Fehlen ist dokumentiert.

Modelliert

Aus einem Modell oder einer API abgeleitet: real, aber nicht direkt aus dem Register. Bitte prüfen.

Nicht auflösbar

Auf einen Sonderfall gestossen. Ehrlich über die Grenze, nie stillschweigend verworfen.

Häufige Fragen zur Ausnützungsziffer
Was ist der Unterschied zwischen AZ und GFZ?

Keiner in der Berechnung — beide setzen die anrechenbare Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche. Der Name unterscheidet sich je nach Kanton bzw. der harmonisierten Terminologie (IVHB).

Wo finde ich die Ausnützungsziffer meiner Parzelle?

Im ÖREB-Kataster (Thema Nutzungsplanung) oder in der Bau- und Zonenordnung (BNO) Ihrer Gemeinde. Beide sind öffentlich einsehbar.

Rechnet alpflo mit echten Daten meiner Parzelle?

Nein. Dieser Rechner verwendet ausschliesslich die Werte, die Sie selbst eingeben — er behauptet nichts über eine bestimmte Parzelle.

Ist das berechnete Ergebnis eine Baubewilligung?

Nein. Weitere Vorschriften — Grenzabstände, Höhe, Geschosszahl, Empfindlichkeitsstufe, Ausnützungstransfer — können die tatsächlich bebaubare Fläche zusätzlich einschränken. Für eine verbindliche Auskunft ist die kommunale Baubehörde zuständig.

Sehen Sie einen vollständigen Bericht

Prüfen Sie zuerst den öffentlichen Musterbericht — ein vollständiger alpflo-Bericht mit allen vier Zuständen, ohne Anmeldung. Danach erstellen Sie in der App Ihren eigenen Bericht zu einer Schweizer Adresse.

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